Willkommen im virtuellen Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA), die politische Vertretung der Studierendenschaft im Internet! Hier kannst du dich über unser aktuelles Beratungsangebot, aktuelle Themen im AStA, Inhaltliche Tätigkeiten und unsere Serviceleistungen informieren. Bei Fragen erreicht ihr uns hier.
AStA-Eingang
Öffnungszeiten des AStA
Montag bis Freitag von 10 bis 15 Uhr.
In der vorlesungsfreien Zeit von 10 bis 13 Uhr
Beglaubigungen können leider generell nur zwischen 10.00 – 13.00 Uhr ausgestellt werden!
Zusätzlich bieten die ReferentInnen noch eine Sprechstunde an, wann wer da ist, erfährst du hier…
Öffentliche AStA-Sitzung
In der Vorlesungszeit freitags ab 14.00 Uhr.
Allgemeine Infos
In einigen deutschen Bundesländern – insbesondere dort, wo keine verfasste Studierendenschaft und statt dessen eine sogenannte Unabhängige Studierendenschaft besteht – gibt es zahlreiche abweichende Bezeichnungen. Außerdem besteht an vielen ostdeutschen Hochschulen – in Sachsen und Sachsen-Anhalt sogar gesetzlich geregelt – an Stelle des AStA ein Studentenrat (StuRa), der häufig die Funktionen von Studierendenparlament und AStA auf sich vereint.
Zur Bezeichnung
Der Name Allgemeiner Studentenausschuss entstand im ausgehenden 19. Jahrhundert; das Adjektiv allgemein dokumentierte dabei den Anspruch der nichtkorporierten Freistudenten auf eine angemessene Vertretung in den zuvor oft von den Studentenverbindungen allein getragenen Ausschüssen. Flächendeckend durchsetzen konnte sich der Begriff allerdings erst nach dem Ende des Ersten Weltkrieges, als die Studierendenschaften in den meisten deutschen Ländern öffentlich-rechtlich anerkannt wurden.
Ende des 20. Jahrhunderts setzte sich im Sprachgebrauch sowie in zahlreichen Gesetzes- und Satzungstexten die geschlechtsneutrale Bezeichnung Allgemeiner Studierendenausschuss durch.
Wahl und Aufgaben
Der AStA wird für ein Jahr vom Studierendenparlament gewählt, das ebenfalls alljährlich von der Studierendenschaft einer Hochschule gewählt wird. An einigen, meist kleineren Hochschulen wird der AStA auch noch unmittelbar von der Studierendenschaft gewählt; ein Studierendenparlament existiert dann zumeist nicht. Ein solches “Einheitssystem”, bei dem Legislative und Exekutive in einem Organ zusammenfallen, liegt auch bei den meisten ostdeutschen Studentenräten vor.
Die Aufgaben des AStA ergeben sich einerseits aus den gesetzlich geregelten Aufgaben der Studierendenschaft und andererseits aus den örtlichen Gegebenheiten. D.h. in einem “Einheitssystem” ist der AStA grundsätzlich für alle Aufgaben der Studierendenschaft zuständig, während ihm in einem “Parlamentssystem” in der Regel die Führung der laufenden Geschäfte, die Ausführung der Beschlüsse des Parlaments sowie die Außenvertretung der Studierendenschaft obliegen.
Daneben bieten die meisten ASten den Studierenden eine Reihe von Serviceleistungen an, z. B. Rechts- und Sozialberatung, Wohnungs- und Arbeitsvermittlung, verbilligte Kopiermöglichkeiten und Verkauf von Schreibmaterial. Auch die Verhandlungen um das Semesterticket fällt in die Zuständigkeit des AStA.
