Das Studierendenparlament (StuPa) bildet Ausschüsse und Kommissionen, die im kleineren Kreise und im Namen des StuPa Entscheidungen treffen oder Beschlußvorlagen entwickeln.
Ausschüsse bestehen nur aus Mitgliedern des Studierendenparlaments oder deren Stellvertreter_innen. Bei Kommissionen sind auch Nicht-Mitglieder zugelassen.
- Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA)
Leitet die täglichen Geschäfte und ist direkter Ansprechpartner für die Studierenden. Er besteht aus mindestens 3 Personen (Vorsitz, stellv. Vorsitz und Finanzen). - Haushaltsausschuss
Bereitet alle Finanzanträge für das StuPa vor und muss eine Empfehlung zum (Nachtrags-)Haushalt abgeben. Er besteht aus 7 Mitgliedern mit jeweils eine_r Stellvertreter_in. - Hilfsfondsausschuss
Entscheidet über Darlehen für unverschuldet in Not geratene Studierende. Er besteht aus 3 Mitgliedern und jeweils einer_r Stellvertreter_in. - Satzungsausschuss (bzw. -kommission)
Bereitet alle Änderungen der Satzung, Ergänzungsordnungen und Richtlinien vor. Er besteht aus maximal 10 Personen mit jeweils einer_r Stellvertreter_in. - Wahlausschuss (eigentlich Wahlkommission)
Bereitet die Wahlen zum StuPa, Autonomen AusländerInnenreferat (AAR) und Autonomen Frauenreferat (AFR) vor und führt diese durch. Die Mitglieder dürfen nicht im amtierenden AStA sein oder sich für die kommenden Wahlen zum StuPa, AAR oder AFR aufstellen lassen. Er besteht aus 5 Personen. - Wahlprüfungsausschuss (bzw. -kommission)
Bespricht alle Einsprüche gegen die Wahl und bereitet sie für die Entscheidung im StuPa vor. Wird i.d.R. erst bei Bedarf gewählt und besteht aus maximal 10 Personen mit jeweils eine_r Stellvertreter_in.
