Studierendenparlament

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Studierendenparlament (StuPa)

Das StuPa ist ein von den Studierenden der Universität Dortmund gewähltes Parlament. Es legt die Grundlagen für die Verfasste Studierendenschaft (VS) fest, legt den Haushaltsplan für die VS fest und ist generell das höchste Gremium der VS. Der Allgemeine Studierendenauschuss (AStA) führt die Beschlüsse des StuPa aus.

Mehr unter Allgemeine Informationen.

Nächste Sitzung

14. Sitzung des 06. Studierendenparlaments der TU Dortmund

Der Termin der nächsten Sitzung des Studierendenparlaments ist Dienstag, der 18. Juni 2013 um 18 Uhr im AStA-Seminarraum. Fortsetzungstermin im Falle einer Sitzungsunterbrechung ist Dienstag, der 25. Juni 2013 18.00 Uhr, s.t., voraussichtlich wieder im AStA-Seminarraum.

Die Tagesordnungspunkte unter TOP 4,5,6 sind auf jeden Fall nach §6(3)
der Geschäftsordnung des Studierendenparlaments beschlussfähig,
auch wenn weniger als die Hälfte der stimmberechtigten
Mitglieder anwesend sind.

vorläufige Tagesordnung
  1. Regularien
    1. Eröffnung
    2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
    3. Festlegung der endgültigen Tagesordnung
    4. Genehmigung der Protokolle der letzten Sitzungen
  2. Berichte
    1. AStA
    2. Andere Gremien
    3. Arbeitsgruppen des SP
  3. Beschlussausführungskontrolle
  4. Wahlen zum Studierendenparlament
  5. Anerkennung Club Camer als AG der Studierendenschaft
  6. AG der Studierendenschaft Vegane Mensa
  7. Nachwahl Wahlausschuss
  8. Änderung der Satzung der Studierendenschaft
  9. Alternative Finanzierungsmöglichkeiten zur Implementierung des Semestertickets auf den Studierendenausweis (APFEL)
  10. Verbesserte W-Lan Abdeckung auf dem Campus (APFEL)
  11. Stupa-Verteiler (Jusos)
  12. Hängematten auf dem Campus (APFEL)
  13. Sitz-, Ruhe- und LernPlätze erschließen (APFEL)
  14. Projektstellen (Studis für Studis)
  15. Verschiedenes
Vorlagen
Protokoll der letzten Sitzung

StuPa Mailinglist

Die StuPa Mailinglist steht allen interessierten offen. Weitere Informationen und die Möglichkeit zum Abbonieren der Mailingliste finden sich unter:

Protokolle vergangener Sitzungen

Sitzverteilung

Folgende Listen sind in diesem Jahr im StuPa vertreten, die Sitzverteilung entspricht der aktuellen Lage vom 09.11.12 (gesamt 50 Sitze).

LISTE SITZE
Antifaschistishe Liste: 1 Sitz
APFEL – aktive Politik für erfolgreiche Lernbedingungen: 10 Sitze
die grünen: 9 Sitze
Hochschulpiraten: 2 Sitze
Jusos in der SPD – Hochschulgruppe: 5 Sitze
Linke Liste: 2 Sitze
RCDS – Ring Christlich-Demokratischer Studenten: 4 Sitze
Studis für Studis (Fachschaften., Piraten/LSD): 16 Sitze
Unabhängiger Kandidat: 1 Sitz

Das komplette Wahlergebnis (incl. dem Wahlergebnis der Wahlen des Autonomen AusländerInnenreferat und des Autonomen Frauenreferat) der StuPa-Wahl 2012 gibt es hier .

Der AStA wird von einer Koalition gestellt.

Das StuPa-Präsidium

Das Studierendenparlament wählt mit absoluter Mehrheit zu Beginn der Wahlperiode ein Präsidium. Das Präsidium besteht aus dem StuPa Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Die Anzahl der Stellvertreter legt das StuPa fest. Alle Mitglieder des Präsidiums müssen StuPa Mitglieder sein. Das Präsidium wird vom StuPa mit absoluter Mehrheit gewählt (im 3. Wahlgang reicht eine einfache Mehrheit)1). Die Mitglieder des Präsidiums erhalten für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung.

Das Präsidium hat die Aufgabe zu den Sitzungen des Studierendenparlaments einzuladen, diese vorzubereiten und zu leiten. Das Präsidium wird nach politischen Mehrheiten gewählt.

Präsidium

Aktuelle Mitglieder

Mitglieder des StuPa-Präsidiums (STAND 09.11.2012)
Vorsitzende “um den Namen zu sehen, bitte anmelden”um den Namen zu sehen, bitte anmelden


Kontakt sppraesi@asta.tu-dortmund.de

Protokoll zur Wahl des StuPa: Protokoll der 01. Sitzung des 06. Studierendenparlaments der TU Dortmund vom 12.06.2012

Allgemeine Informationen

Das Studierendenparlament (StuPa) ist das oberste beschlussfassende Organ der Studierendenschaft. Grundsätzlich kann es in allen Fragen der Verfassten Studierendenschaft (VS) entscheiden, die nicht durch übergeordnetes Recht festgelegt sind.2)

Das StuPa ist eine Legislative, d.h. es setzt Normen in Form von Ordnungen, Satzungen und Richtlinien fest. Es formuliert Forderungen und Resolutionen und beschließt den Haushalt der VS. Was das StuPa nicht macht, ist selbst aktiv zu handeln, d.h. seine Beschlüsse selbst durch konkretes Handeln umzusetzen. Dafür wählt auch dieses Parlament seine Exekutive, den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA). Außerdem besetzt das StuPa noch mehrere andere Ausschüse, denen aber mehr die Aufgabe parlamentarischer Zuarbeit zukommt.

Die wesentlichen Aufgaben des StuPa sind:3)

  • Aufstellung und Beschluss eines Haushaltsplan für die VS
  • Wahl und Entlasung des AStAs
  • Beschluss über den Haushalt der Studierendenschaft
  • Beschluss über Satzung der VS, Wahlordnung, Beitragsordnung, Richtlinien, etc.
  • Entscheidung über Grundsatzfragen
  • Wahl von diversen Ausschüssen sowie Vertretern und Vertreterinnen in Gremien außerhalb der Studierendenschaft soweit nicht anders vorgesehen

Sitzungen

Die Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich, es kann jedoch beschlossen werden, die Öffentlichkeit für besondere Themen auszuschließen4). Antrags-, Beschluss- und Wahlverfahren sowie der formale Sitzungsablauf des StuPas sind festgelegt in der Geschäftsordnung des StuPas. Redeberechtigt sind alle Studierenden der Universität Dortmund. Antragsberechtigt sind nur StuPa- und AStA-Mitglieder, sie haben jedoch das Recht Anträge anderer Redeberechtigter zu übernehmen5). Das StuPa ist beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß eingeladen wurde und mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend sind6). Dabei ist die Vertretung von StuPa-Mitgliedern durch Mitglieder der gleichen Liste, die ebenfalls bei der Wahl des StuPa kandidiert haben, möglich. Anträge sind – soweit nicht im Hochschulfreiheitsgesetz (HFG), der Satzung oder in irgendeiner Ordnung etwas anderes bestimmt ist – angenommen, wenn sie mehr ja als nein Stimmen erhalten7). Für die Einladung, Aufstellung der vorläufigen Tagesordnung, die Sitzungsleitung und das Protokoll ist das sogenannte Präsidium zuständig.

Ausschüsse

Neben dem AStA (der zwar Ausschuss heißt, im Sinne der hier gemeinten Ausschüsse aber keiner ist) wählt das StuPa noch Ausschüsse, insbesondere die folgenden8):

Wahlen

Die nächsten StuPa-Wahlen finden voraussichtlich Juni 2011 statt.

Das StuPa hat 51 Sitze, vorbehaltlich einer Abweichung durch das Wahlsystem. Seine Amtszeit beträgt ein Jahr.9). Durch die komplizierte Einteilung in Wahlkreise hat das StuPa 2008/2009 (zweites der TU) 55 Sitze, da es 32 Direktmandate geben sollte, wovon eines mangels Kandidierenden weggefallen ist.

Das StuPa wird von den Mitgliedern der Studierendenschaft in geheimer Wahl, unter Verwendung von Wahlurnen, gewählt. Wahlberechtigt sind alle Studierenden, die 35 Tage vor dem 1. Wahltag ordentlich eingeschrieben sind. Zweithörer und Gasthörer sind nicht wahlberechtigt. Eine Briefwahl ist möglich. Die Wahl findet an mindestens vier aufeinanderfolgenden Tagen statt. Den ersten Wahltag und die Dauer der Wahl bestimmt das StuPa.

Gewählt wird nach Listen, wobei die Listenwahl mit einer Personenwahl verbunden ist. Jede Liste tritt einmal in von ihr gewählten Wahlkreisen an und zusätzlich uniweit. Personalisierte Listenwahl bedeutet konkret, dass auf dem Wahlzettel die Namen aller Kandidaten nach Listen gruppiert sind und alle Personen einzeln wählbar sind. Eine Stimme für einen Kandidaten ist aber immer auch eine Stimme für die Liste.

Von den 51 Sitzen werden 27 über Direktmandate in Wahlkreisen und 24 über das Ergebnis der uniweiten Wahl verteilt. Bei der Wahl erhält jeder Wähler zwei Stimmzettel. Ein Stimmzettel ist für die Wahl im Wahlkreis und der zweite für die uniweite Wahl.10) Insgesamt gibt es 16 Wahlkreise. Die 27 Direktmandate verteilen sich auf die Wahlkreise im Verhältnis der zugrundeliegenden Anzahl der Wahlberechtigten pro Wahlkreis.((Verteilung der Sitze, siehe §15 WO

Die Verteilung der Sitze im StuPa geschieht dann wie folgt:

Zuerst werden die Direktmandate nach dem d'Hondtschen Höchstzahlverfahren nach dem Ergebnis in dem jeweiligen Wahlkreis auf die Listen verteilt. Die Direktmandate erhalten dann die Kandidaten auf der Liste, die die meisten Stimmen auf der Liste erhalten haben.

Dann wird die Sitzverteilung im StuPa nach dem uniweiten Ergebnis nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren bestimmt. Dabei werden alle 51 Sitze zugrunde gelegt und die bereits an eine Liste vergebenen Direktmandate auf die uniweit vergebenen Sitze angerechnet. Verbleiben einer Liste nach Abzug der Direktmandate noch Sitze (was i.d.R. der Fall ist), dann werden diese an die Mitglieder der uniweiten Liste vergeben, die noch kein Direktmandat haben und die meisten Stimmen erhalten haben. Erhält eine Liste ein Direktmandat, aber kein uniweites Mandat, so wird das StuPa um diesen Sitz größer.

Das Wahlergebnis spielt auch für die Vertretungsreglung im StuPa eine Rolle. Jede Liste hat nur soviele Vertreter, wie sie Sitze erhalten hat. Vertreten dürfen von den Kandidaten, die nicht gewählt worden sind, jene, die nach dem uniweiten Wahlergebnis dann die meisten Stimmen erhalten haben.

Für die Organisation und Durchführung der Wahl wählt das StuPa einen fünfköpfigen Wahlausschuss.

Einsprüche gegen die Gültigkeit des Wahlergebnis können bis 14 Tage nach der Bekanntmachung des Wahlergebnisses erhoben werden. Kommt es zu einer Wahlanfechtung, so entscheidet das neugewählte StuPa über die Einsprüche. Zur Vorbereitung der Entscheidung bildet das StuPa einen Wahlprüfungsausschuss. Gegebenenfalls muss das Wahlergebnis neu festgestellt werden oder aber die Wahl ganz oder teilweise wiederholt werden.

Zugehörige Gesetze, Satzungen & Bestimmungen

1)
Präsidium, siehe §11 Satzung VS
2)
siehe §54 HFG
3)
Aufgaben, siehe §5 Satzung VS
4)
Öffentlichkeit, siehe §1 GO
5)
Rederecht & Antragsrecht, siehe §2,3 GO
6)
Beschlussfähigkeit, siehe §9 GO
7)
Wahlen, siehe §15 GO
8)
Ausschüsse, siehe §13 Satzung VS
9)
Wahl, siehe §6 Satzung VS sowie §2 WO
10)
Wahlgrundsätze, siehe §2 Abs. 4 WO
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