Besteht eine deiner Prüfungen aus einer Multiple Choice Klausur, vielleicht sogar mit der Möglichkeit einer negativen Gesamtpunktzahl?
Klausuren in Multiple Choice Form (Wahl-Antwort-Verfahren) müssen explizit in deiner Prüfungsordnung vorgesehen sein, damit es sich um eine zulässige Prüfungsform handelt.
Mit diesem Kontaktformular kannst Du uns Klausuren nennen, in denen Multiple Choice Klausuren geschrieben werden oder wurden. Wir überprüfen dann, zusammen mit den Fachschaftsräten, die Zulässigkeit dieser Prüfungsform und informieren dich gegebenenfalls darüber, ob diese Prüfungsform unzulässig war. In diesem Fall besteht häufig die Möglichkeit eines Widerspruchs gegen die Bewertung der Klausur. Konsequenz hieraus kann die Nichtwertung der Klausur sein, was einen zusätzlichen Prüfungsversuch (auch zur Notenverbesserung) bedeutet.
Alle Daten werden streng vertraulich behandelt, kein Dozent wird je erfahren, dass Du dich bei uns gemeldet hast.
