Ticketerstattung

Wenn ihr das Semesterticket nicht nutzen könnt, besteht in folgenden Fällen die Möglichkeit der (anteiligen) Rückerstattung:

  • Auslandssemester
  • Praktikum außerhalb von NRW
  • Freifahrberechtigung bei Schwerbehinderung
  • Exmatrikulation / Beendigung des Studiums
  • Hochschulwechsel an eine andere Hochschule mit VRR-/NRW-Ticket (gegen Vorlage der Immatrikulationsbescheinigung)
  • Freifahrberechtigung wegen Behinderung
  • Beurlaubung

Ein Erstattungsantrag kann hier online, oder persönlich während der Öffnungszeiten im AStA (Mo.-Fr. 10 bis 13 Uhr) oder postalisch gestellt werden.

Folgende Dokumente müssen hierfür eingereicht bzw hochgeladen werden:

1) Antrag auf Rückerstattung (download) (→ Upload unter “Antrag”)

2) Das NRW-Tickets für das beantragte Semester (Upload unter “Ticket”)

3) Nachweis über den Erstattungsgrund (Unterlagen mit Vermerk “beurlaubt” bei Beurlaubung; Schreiben von TU oder Gastuni oder DAAD bei Ausladsaufenthalt; Praktikumsbescheinigung; Behindertenausweis; Exmatrikulation) ( Upload unter “Nachweis”)

Das Antragsformular auch beim Onlineantrag unterschrieben sein muss.

Normalerweise wird ein Erstattungsantrag innerhalb von einer Woche bearbeitet. In Ausnahmefällen kann eine Bearbeitung bis zu 2 Wochen in Anspruch nehmen.

Fristen für die Erstattung des Semestertickets: Sommersemester: 15. September, Wintersemester: 15. März

Folgende Dateiformate werden bis 4mb akzeptiert: pdf, doc, docx, odt,  jpg, jpeg, gif, tif.
 

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