Wenn ihr das Semesterticket nicht nutzen könnt, besteht in folgenden Fällen die Möglichkeit der (anteiligen) Rückerstattung:
- Auslandssemester
- Praktikum außerhalb von NRW
- Freifahrberechtigung bei Schwerbehinderung
- Exmatrikulation / Beendigung des Studiums
- Hochschulwechsel an eine andere Hochschule mit VRR-/NRW-Ticket (gegen Vorlage der Immatrikulationsbescheinigung)
- Freifahrberechtigung wegen Behinderung
- Beurlaubung
Ein Erstattungsantrag kann hier online, oder persönlich während der Öffnungszeiten im AStA (Mo.-Fr. 10 bis 13 Uhr) oder postalisch gestellt werden.
Folgende Dokumente müssen hierfür eingereicht bzw hochgeladen werden:
1) Antrag auf Rückerstattung (download) (→ Upload unter “Antrag”)
2) Das NRW-Tickets für das beantragte Semester (→ Upload unter “Ticket”)
3) Nachweis über den Erstattungsgrund (Unterlagen mit Vermerk “beurlaubt” bei Beurlaubung; Schreiben von TU oder Gastuni oder DAAD bei Ausladsaufenthalt; Praktikumsbescheinigung; Behindertenausweis; Exmatrikulation) (→ Upload unter “Nachweis”)
Das Antragsformular auch beim Onlineantrag unterschrieben sein muss.
Normalerweise wird ein Erstattungsantrag innerhalb von einer Woche bearbeitet. In Ausnahmefällen kann eine Bearbeitung bis zu 2 Wochen in Anspruch nehmen.
Fristen für die Erstattung des Semestertickets: Sommersemester: 15. September, Wintersemester: 15. März
Folgende Dateiformate werden bis 4mb akzeptiert: pdf, doc, docx, odt, jpg, jpeg, gif, tif.cforms contact form by delicious:days
