Entstehungsgeschichte des Semesterticket NRW/VRR
Bereits Anfang der 90er Jahre beschäftigten sich Studierende an verschiedenen Hochschulorten in ganz Deutschland damit an ihren Hochschulen pauschale Verbundraumtickets zu besonders günstigen Konditionen für ihre Studierendenschaften einzuführen. Daraus bildete sich das sogenannte “Darmstädter Modell”, ein Solidarmodell wonach alle Studierenden einer Hochschule ein
Ticket erhalten und bezahlen, sodass dieses im Vergleich zum Privatkauf enorm vergünstigt angeboten werden kann.
Im Jahre 1992 führte dann auch der damalige AStA nach einer Urabstimmung an der Universität Dortmund mit einer Zustimmung zum VRR-Ticket von über 70 Prozent die allgemeine Fahrtberechtigung für alle ordentlichen Ersthörer der Universität Dortmund ein.
Über die Jahre hinweg entwickelte sich das zu Beginn umstrittene VRR-Ticket zu einer Erfolgsstory bei den Studierenden im VRR-Gebiet, welches sich nicht zuletzt in regelmäßigen Zustimmungsraten bei Abstimmungen von über 90 Prozent wiederspiegelt. Heutzutage hat sich das “Darmstädter Modell” weitesgehend durchgesetzt. Nicht nur in NRW haben fast alle Verfassten Studierendenschaften das Verbundraumticket eingeführt, sogar die Elite-Uni LMU München führt zum kommenden Semester ein Verbundraumticket ein.
Ende der 90er Jahre wurde dann jedoch gegen das Semesterticket geklagt. Die Rechtmäßigkeit eines SemesterTicket ist am 4.8.2000 vom Bundesverfassungsgericht bestätigt worden. Das Bundesverfassungsgericht wies die Klage eines Duisburger Studenten gegen die zwangsweise Beteiligung am SemesterTicket zurück (1BvR 1410/ 99, 1BvR 1510/99). Angesichts der “ausbildungsbedingten finanziellen Bedürftigkeit” der Studierenden und der hohen Fahrtkosten dient das SemesterTicket der Verbesserung der sozialen Situation der Studierenden. Die Tauglichkeit des SemesterTickets ist an den Vorteilen für die Gesamtheit der Studierenden zu messen. Die zwangsweise Beteiligung aller Studierenden trägt maßgeblich zum erreichten Umfang der Vergünstigung bei. Das Bundesverfassungsgericht würdigt dabei ausdrücklich, dass “die Verbesserung der Umweltbedingungen, die Entspannung der Parkplatzsituation und die Möglichkeit das Ticket zu Freizeitzwecken zu nutzen im Prinzip allen Studierenden zugute kommt”.
Im Jahre 2002 gab es dann von Studierenden der Ruhr-Universität-Bochum sowie der Universität Dortmund die Idee auf der Grundlage des Semesterticket VRR eine NRW-weite Fahrtberechtigung als Zusatz einzuführen. In den Verhandlungen über die darauffolgenden 5 Jahre wurde klar, dass es ein bezahlbares NRW-Zusatzticket nur geben kann wenn ebenfalls das Solidarmodell zum Tragen kommt. Daraufhin kam es in den Folgejahren zu verschiedenen Befragungen um wieviel teurer ein solches NRW-Zusatzticket werden solle. Zuletzt sprach sich die Studierendenvollversammlung im Sommer 2007 für eine Zusatzleistung seitens der Studierenden von 30 €uro aus.
Nachdem im Jahre 2005 das VRR-Ticket aufgrund von geringeren Investitionen in den Nahverkehr teurer wurde und durch Zusatzleistungen wie der Mitnahme einer weiteren Person nach 19 Uhr und am Wochenende oder auch der Mitnahme eines Fahrrades aufgewertet wurde, rangen sich die Verkehrsverbünde in NRW im Herbst 2007 zu einem handfesten Angebot durch.
Aufgrund dessen und auch der Tatsache, dass das Zusatzticket zusätzliche 35,80 €uro von den Studierenden verlangte, bereiteten die Studierendenschaften der RUB und der Uni Dortmund Abstimmungen über die Einführung des NRW-Tickets vor. Diese entschieden im November 2007 mit Zustimmungen von über 80 Prozent ein NRW-Ticket einzuführen. Ebenfalls beschlossen die Verfassten Studierendenschaften der FH Dortmund, der Heinrich-Heine Universität Düsseldorf sowie der Musikhochschule Köln die Einführung des Semesterticket NRW zum Sommersemester 2008. Abstimmungen und Einführungsbeschlüsse in über weiteren 10 Hochschulstandorten in NRW sind in der Umsetzung, sodass zum Wintersemester 08/09 weitere Studierendenschaften das Ticket einführen werden.
Nachdem dann das Studierendenparlament der Universität Dortmund im November 2007 der Einführung fast einstimmig zustimmte begab sich der aktuelle AStA daran mit der Uni-Verwaltung, dem itmc und dem Verkehrsverbund das Ticket zu realisieren. Ab dem 17.03.08 wurde das SemesterTicket NRW/VRR im Ticket2Print Verfahren den Studierenden online als pdf zur Verfügung gestellt, sodass die Studierendschaft der TU Dortmund ab dem 01.04.08 mobil in ganz NRW ist.