Härtefallausgleich

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ACHTUNG: NEUE FRISTEN!!!

ACHTUNG: Die Beiträge bitte erst zahlen, wenn Dein Antrag bewilligt oder abgelehnt wurde.

Wenn ihr euch das Semesterticket und den Studierendenschaftsbeitrag überhaupt nicht leisten könnt, dann…

…gibt es den sogenannten Härtefallausgleich. Besonders bedürftigen Studierenden kann der Beitrag in sozialen Härtefällen erlassen werden. Dafür sind im Semesterbeitrag 2,30 Euro für den Härtefallausgleich enthalten. Anträge auf Härtefallausgleich können im AStA gestellt werden, allerdings nur montags bis freitags von 10 bis 13 Uhr. Solltet ihr also durch die finanzielle Belastung des in den Sozialbeiträgen erhobenen Beitrags für das SemesterTicket NRW (150,62 €/pro Semester) und den Studierendenschaftsbeitrag (11,05 €/pro Semester) finanzielle Probleme existenzieller Art bekommen, könnt ihr für das Wintersemester 2013/14 im AStA einen Antrag auf Härtefallausgleich stellen. Bitte bedenkt, dass es unterschiedliche Fristen gibt, abhängig von der Art der Einschreibung (Rückmeldung, Neueinschreibung oder Hochschulwechsel)

Die Antragsfrist bei Rückmeldung endet am Freitag, den 26.07.2013, 13.00 Uhr (Abgabe Papier-Formular im AStA)

In den darauf folgenden Wochen wird dann die Bedürftigkeit der Antragstellenden überprüft, und bei Gewährung der Anteil für das Ticket und die Studierendenschaft (161,67 €) am Semesterbeitrag für euch an das Studierendensekretariat (Uni) überwiesen.  Ihr erhaltet in jedem Fall eine Benachrichtigung per E-Mail, ob euer Antrag bewilligt wurde, oder nicht.

Bitte überweist erst nach Erhalt unserer E-Mail den dort genannten Betrag an das Studierendensekretariat. Solltet ihr vor Erhalt unserer Mail bereits an das Studierendensekretariat Teilbeträge überweisen, so könntet ihr eure Rückmeldung stark verzögern und so u.U. das Semesterticket verspätet erhalten.

Solltet ihr auch nach dem 11. August keine E-Mail bei euch im Postfach haben, so meldet euch bitte umgehend persönlich, per Mail, per Telefon (0231/755-2584) oder FAX (0231/755-5143) bei uns im AStA.

Bitte denkt daran, dass die 68,- € für das Studentenwerk von uns in keinem Fall übernommen werden!

Den noch offenen Betrag (68,- € bei Bewilligung bzw. 229,67 € bei Ablehnung) müsst ihr bis spätestens zum Ende der Zahlungsfrist an das Studierendensekretariat überwiesen haben. I.d.R. bleiben euch zwei Wochen dafür.

Bitte beachtet, dass der Härtefallausgleich für bedürftige Studierende gedacht ist!

Für alle, die es genau wissen wollen gibt es hier die aktuellen Richtlinien für den Härtefallausgleich.

Fristen

 

Rückmeldung Ersteinschreibung Hochschulwechsel
Beginn: Antragseinreichung 24.06.2013, 10.00 Uhr Erhalt der Zahlungsaufforderung Erhalt der Zahlungsaufforderung
Ende: Antragseinreichung (Abgabe Formular im AStA) 26.07.2013, 13.00 Uhr 13.09.2013, 13.00 Uhr, bzw. sieben Kalendertage nach Erhalt der Zahlungsaufforderung – es gilt die für den Studierenden günstigere Frist sieben Kalendertage nach Erhalt der Zahlungsaufforderung
E-Mail vom AStA zum zu zahlenden Semesterbeitrag  09.08.2013 27.09.2013 bzw. schnellst möglich schnellst möglich
Ende: Zahlungsfrist TU 23.08.2013 siehe Studierendensekretariat siehe Studierendensekretariat

Alle Angaben ohne Gewähr.

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