Befreiung und Rückerstatung sowie

Härtefallausgleich für bedürftige Studierende

Die Rechtmäßigkeit eines SemesterTicket ist am 4.8.2000 vom Bundesverfassungsgericht bestätigt worden. Das Bundesverfassungsgericht wies die Klage eines Duisburger Studenten gegen die zwangsweise Beteiligung am SemesterTicket zurück (1BvR 1410/ 99, 1BvR 1510/99). Angesichts derUrteil “ausbildungsbedingten finanziellen Bedürftigkeit” der Studierenden und der hohen Fahrtkosten dient das SemesterTicket der Verbesserung der sozialen Situation der Studierenden. Die Tauglichkeit des SemesterTickets ist an den Vorteilen für die Gesamtheit der Studierenden zu messen. Die zwangsweise Beteiligung aller Studierenden trägt maßgeblich zum erreichten Umfang der Vergünstigung bei. Das Bundesverfassungsgericht würdigt dabei ausdrücklich, dass “die Verbesserung der Umweltbedingungen, die Entspannung der Parkplatzsituation und die Möglichkeit das Ticket zu Freizeitzwecken zu nutzen im Prinzip allen Studierenden zugute kommt”.

Wenn ihr das Semesterticket trotz der benannten Vorteile überhaupt nicht nutzen könnt, weil ihr…

- ein Auslandssemester macht

- ein Praktikum in einer weit entfernten Stadt macht

- als Schwerbehinderte ohnehin eine Freifahrtberchtigung habt

- aus anderen Gründen eine Freifahrberechtigung des VRR habt

- euch exmatrikuliert habt

- ihr beurlaubt seid

könnt ihr den Beitrag im AStA (anteilig) erstattet bekommen.

Kommt dann bitte zu den Öffnungszeiten der Kassenverwaltung in den AStA (z.B. Mo.-Fr. 10 bis 13 Uhr in der EF 50, Erdgeschoss im Gebäudeteil D).

Ihr müsst dann folgende Dokumente vorlegen:

1) antrag_auf_rueckerstattung1

2) Den Ausdruck Eures NRW-Tickets für das beantragte Semester

3) Beleg über den Erstattungsgrund (Unterlagen mit Vermerk “beurlaubt” bei Beurlaubung; Schreiben von TU oder Gastuni oder DAAD bei Ausladsaufenthalt; Praktikumsbescheinigung; Behindertenausweis; Exmatrikulation)

Solltet Ihr Euch exmatrikulieren um an einer anderen Hochschule mit VRR/NRW-Ticket zu studieren, brauchen wir die Immatrikulationsbescheinigung dieser anderen Hochschule, um Euch den vollen Betrag des Tickets rückerstatten zu können. Andernfalls gibt es nur anteilig den Betrag.

Solltet ihr im Ausland sein, schreibt ihr bitte eine mail an asta@uni-dortmund.de (alternativ postalisch….Kontakt). Außerdem benötigen wir dann natürlich Eure Bankverbindung (siehe Antrag).

Wenn ihr euch das Semesterticket überhaupt nicht leisten könnt, dann…

…gibt es den sogenannten Härtefallausgleich. Einer begrenzten Anzahl von Studierenden kann der Beitrag in besonderen sozialen Härtefällen erstattet werden. Dafür ist im Semesterbeitrag noch 1,80 €uro (den alle Studis zahlen) für den Härtefallausgleich enthalten. Anträge auf Härtefallausgleich können nach Erhalt des NRW-Semestertickets ab im AStA gestellt werden (z.B. Mo.-Fr. 10 bis 13 Uhr in der EF 50, Erdgeschoss im Gebäudeteil D). Solltet ihr also durch die finanzielle Belastung des in den Sozialbeiträgen erhobenen Beitrags für das SemesterTicket NRW (127,92 €/pro Semester) finanzielle Probleme existenzieller Art bekommen, könnt ihr nach Erhalt eures NRW-Semestertickets für das Wintersemester 2009/2010 im AStA einen Antrag auf HärtefallausgleichBeschlossen stellen.

Die Antragsfrist endet am Freitag, den 20.11.09, 13 Uhr .

In der darauffolgenden Woche wird dann ein Ranking erstellt, nach welchem die bedürftigsten Studierenden das Geld für das Semesterticket zurück erstattet bekommen.

Leider ist eine vorzeitige Erstattung bzw. eine um 127,92 € geminderte Überweisung an die Uni nicht möglich, da ihr sonst nicht ordentlich zurückgemeldet oder eingeschrieben seid. Ihr müsst zuerst das komplette Geld an die Uni überweisen um für das Wintersemester 2009/10 eingeschrieben zu sein. Dann erhaltet ihr euren Semesterticket, mit welchem ihr erst dann bei uns einen Antrag stellen könnt. Dieser Antrag wird in der 7. Woche des Semesters bearbeitet und dann bewilligt oder abgelehnt, sodass die bewilligten Anträge in der 8. Woche zur Auszahlung kommen.

Bitte beachtet, dass der Härtefallausgleich für bedürftige Studierende gedacht ist!

Für alle, die es genau wissen wollen gibt es hier die aktuellen Richtlinien für den Härtefallausgleich:
richtlinien-uber-die-ruckerstattung-des-semesterticketbeitrages-bei-sozialen-hartefallen.pdf